BENA AFS

Zeithonorar

Zu einer fairen kaufmännischen Zusammenarbeit gehört auch die nachvollziehbare Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Unsere Leistungen werden grundsätzlich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand unter Anwendung von marktüblichen Stundensätzen abgerechnet. Die Stundensätze werden aus den Gehältern der Mitarbeiter abgeleitet und jährlich an die Gehaltsentwicklung angepasst.

Für komplexere Tätigkeiten wie z.B. Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Umgründungen, etc. kommen erhöhte Stundensätze zur Anwendung.

Im Jahr 2011 stellen sich die wesentlichsten Stundensätze wie folgt dar:

  Von Bis
Buchhaltung und Lohnverrechnung 45,00 72,00
Bilanzierung 65,00 96,00
Erstellung von Steuererklärungen 78,00 96,00
Steuerberatung und Leistungen durch einen Steuerberater   160,00
Spezialberatung   200,00

Zu den Zeithonoraren kommen Barauslagen (z.B. Porti, Verbrauchsmaterial, Reisekostenersätze, Gerichtsgebühren, etc.) und die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

Ein wichtiger Grundsatz von uns ist Transparenz. Das gilt auch für das Honorar. Zu Beginn unserer Zusammenarbeit bekommen Sie von uns ein übersichtliches Angebot mit einem Preis- und einem Leistungsblatt. Hier ein paar typische Beispiele:

 

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