LEBEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT
Unternehmer haben immer mehr Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen. So müssen zum Beispiel die Jahresabschlüsse von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Firmenbuch nach Ende des Geschäftsjahres offen gelegt werden und zwar
- im gesetzlichen vorgeschriebenen Zeitrahmen und
- in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
bena afs unterstützt sie dabei in dem die Abgabetermine für Sie in Evidenz gehalten werden und die Daten des Jahresabschlusses elektronisch an das Handelsgericht übermittelt werden.
bena afs - Ihr Firmenbuchberater
