NUR DIE RUHE WIR HELFEN
Jedes Unternehmen - egal ob KMU oder Konzern - wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es drei mögliche Kriterien:
- Sie wurden schon besonders lange nicht (oder überhaupt noch nie) geprüft (Zeitauswahl).
- Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (Bedarfsprüfung).
- Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (Gruppenauswahl).
Der Betriebsprüfer muss sich bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater vor der Prüfung anmelden. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft. Der Betriebsprüfer wird sich bereits vor Beginn der Betriebsprüfung über Ihr Unternehmen informieren. Weiters steht ihm eine Prüfungssoftware („ACL") zur Verfügung, mit der er Ihre Daten analysieren kann. Zu diesem Zweck sind dem Betriebsprüfer u.a. die nachfolgenden Unterlagen - soweit vorhanden - auch als elektronische Datei zu übergeben:
- Saldenlisten, Kontoblätter und Journale
- Um- und Nachbuchungslisten
- Anlagenverzeichnis
- Grundaufzeichnungen wie Kassabuch, Registrierkassenstreifen, Wareneingangsbuch, Inventuren etc.
- Hilfsaufzeichnungen
- Jahresabschlüsse, sofern diese nicht ohnehin im Finanzakt sind
- Details zur Mehr-Weniger-Rechnung („Steuerbilanz")
- Steuerlich relevante Verträge und allfällige Gesellschafterbeschlüsse
- Details zur Berechnung diverser Rückstellungen
- Dokumentation über die Wertberichtigung von Forderungen
- Belege (Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen etc.)
- Eigenbelege, wie etwa Aufzeichnungen über Schwund, Eigenverbrauch, Reisekostenabrechnungen etc.
- Jahreslohnkonten im Falle einer GPLA
In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und uns werden vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig gemacht und wirksame Gegenstrategien entwickelt. Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte! Wichtig ist dabei auch die Erörterung der Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für abgabenrechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.
Bei der üblichen Besichtigung Ihres Betriebes durch den Betriebsprüfer sind wir anwesend, um allfällige Fragen zu beantworten. bena afs wird Sie in allen wichtigen Belangen vor, während und nach der Betriebsprüfung unterstützen.
Die Betriebsprüfung endet mit der sogenannten Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich stehen wir Ihnen auch hier mit unserer Erfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist. bena afs erledigt das Gespräch für Sie!
bena afs- Ihr Helfer in außergewöhnlichen Situationen
