STARKE VERTEIDIGUNG
Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.
Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. bena afs kann Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und Sie aufgrund ihrer Erfahrung mit dem Ablauf der Verfahren und im Umgang mit den Finanzbehörden in dieser heiklen Situation umfassend unterstützen. bena afs kann beurteilen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll wäre, ob es zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte, welche Risiken damit verbunden wären und - besonders wichtig - wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und persönliche Einvernahmen. bena afs verfasst Schriftsätze, bei mündlichen Verhandlungen halten wir das Plädoyer für Sie und ergreifen bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtsmittel dagegen.
Eine gut geplante und sorgfältig umgesetzte Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang des Finanzstrafverfahrens und insbesondere für das Strafausmaß, das sich daraus möglicherweise ergibt. Da die Zahl der eingeleiteten Verfahren stark gestiegen ist und zuletzt bereits 10.000 pro Jahr erreichte, ist ein Finanzstrafverfahren für uns keineswegs eine außergewöhnliche Situation. Mit unserer Routine können wir sicherstellen, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben.
bena afs - Ihr Verteidiger im Finanzstrafverfahren
