Nach langem Hin und Her hat sich der Gesetzgeber nun doch auf den lange diskutierten Beschäftigungsbonus geeinigt. Er kann ab 1. Juli in Anspruch genommen werden. Doch wer kommt in Genuss dieses „Zuckerls“ und was genau wird gefördert? Wer? Grundsätzlich kann der Bonus von allen Unternehmen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße – beantragt werden.